SCHLOTHEUBER/THEISEN: DIE
GOLDENE BULLE VON 1356
Die sogenannte Goldene Bulle hat als erstes Grundgesetz die Verfasstheit des Heiligen
Römischen Reiches über Jahrhunderte entscheidend geprägt und das komplexe Gebilde
unterschiedlicher Territorien zusammengehalten.
Nun gibt es erstmals seit rund 50 Jahren wieder eine umfassende Würdigung dieses
einzigartigen Buches und die auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand von Geschichte und
Kunstgeschichte. Die Goldene Bulle von 1356. Das erste Grundgesetz des
römisch-deutschen Reichs lautet der komplette Titel.
Für den historischen Teil wurde Eva Schlotheuber tätig, Professorin für
Mittelalterliche Geschichte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Dem
kunsthistorischen Teil und hier insbesondere der vollständigen Reproduktion der
Prachthandschrift König Wenzels IV. von um 1400 widmete sich Dr. Maria
Theisen von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Diese einzigartige Handschrift war selbstverständlich auf Latein abgefasst. Zur
Erleichterung des Verständnisses ist hier eine komplette neuhochdeutsche Übersetzung
angehängt. Zu den zahlreichen Wiedergaben der Originalseiten des Buches mit farbigen
Illustrationen von damals kommen weitere fotografische Aufnahmen einschließlich
Abbildungen der ursprünglichen Golden Bulle, dem in Gold gearbeitete Siegel, das
unserem kaiserlichen Rechtbuch - als das Kaiser Karl IV. (1316-1378) das Werk
bezeichnete - seinen allgemein gebräuchlichen Namen gab.
Die üblicherweise in Blei gehaltene Bulle ist hier wegen der außergewöhnlichen
Bedeutung des Buches in Goldblech gehalten. Sieben Ausfertigungen sind bis hei heute
erhalten und sie stehen mutmaßlich für die sieben Kurfürsten und deren
Ursprungsexemplare, die auf den Hoftagen von Nürnberg und Metz Anfang und Ende des Jahres
1356 niedergeschrieben wurden.
Schon im Spätmittelalter soll es insgesamt rund 180 Abschriften gegeben haben, wobei die
Wissenschaft bis heute sich endgültig klären konnte, warum die sonst so machtbewussten
Päpste nicht protestierten, dass sie durch ihre Nichterwähnung in der Goldenen Bulle
quasi aus der Reichsverfassung verdrängt worden waren.
Zur exquisiten Qualität dieser Veröffentlichung trägt neben der hervorragenden
wissenschaftlichen Darlegung und dem opulenten Prachthandschriftenteil im Übrigen die
Fülle hochkarätigen Kartenmaterials bei. Fazit: ein wahrhaft wertvoller Bücherschatz
deutscher Provenienz.
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